Haupt und Finanzausschuss (HFA)

SPD-Mitglieder in diesem Ausschuss:

Der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) ist ein nach § 57 der Gemeindeordnung NRW vorgeschriebener Ausschuss des Rates. Der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) berät und beschließt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel über unter anderem:

  • Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen, falls eine Einberufung des Rates nicht rechtzeitig möglich ist (§ 60 GO)
  • Planungsangelegenheiten der Verwaltung von besonderer Bedeutung (§ 61 GO)
  • Angelegenheiten der Abfallbeseitigung und der Abfallverwertung
  • Angelegenheiten kommunaler Heimat- und Brauchtumspflege und der Zusammenarbeit mit den örtlichen Heimatvereinen
  • Angelegenheiten des gemeindlichen Archiv- und Dokumentationswesens
  • Angelegenheiten des Fremdenverkehrs
  • Angelegenheiten der Zusammenarbeit mit örtlichen und regionalen Organisationen des Fremdenverkehrs und der örtlichen Werbegemeinschaften
  • Angelegenheiten kommunaler Partnerschaften

Der HFA berät und beschließt außerdem empfehlend über:

  • die zur Vorbereitung der Haushaltssatzung und die für die Ausführung des Haushaltsplanes erforderlichen Entscheidungen (§ 59 II GO)
  • sonstige der Beschlussfassung des Rates unterliegende Angelegenheiten, soweit nicht die Zuständigkeit eines anderen Ausschusses nach dieser Zuständigkeitsordnung gegeben ist
  • sonstige der Beschlussfassung des Rates unterliegenden Angelegenheiten, soweit nach dieser Zuständigkeitsordnung nicht die Zuständigkeit eines anderen Ausschusses vorliegt. Wenn diese Angelegenheiten jedoch bedeutende finanzielle Auswirkungen für die Gemeinde haben, beschließt der Haupt- und Finanzausschuss empfehlend auch über diese Angelegenheiten.